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von Sarah Naumann

Elektro-Hubwagen Alligator

Version vom 8. Februar 2024, 18:14 Uhr von Sarah Naumann (Diskussion | Beiträge)
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Ein Hubwagen ist ein Flurfördergerät mit oder ohne elektrischem Antrieb. Mit ihm können Transportpaletten, Gitterboxen und entsprechende Förderhilfsmittel auf ebenem Untergrund transportiert werden. Ein weiterer, eher umgangssprachlich verwendeter Name ist Ameise.

Beschreibung

Hubwagen
Hubwagen
  • Zinken (Gabeln): Ein Hubwagen hat zwei Metallzinken (Gabel), die unter die Palette geschoben werden können.
  • Rollen: Vorne unter den Zinken befinden sich kleine, nach unten ausfahrbare Lastrollen. Auf der anderen Seite sind eine oder zwei lenkbare Rollen angebracht.
  • Hubzylinder: Über die Last- und Lenkrollen können mit einem hydraulischen Hubzylinder und einem Gestänge die Hubzinken parallel zum Boden in der Höhe verstellt werden; damit kann die Palette zum Verfrachten angehoben werden.
  • Griff: Der Griff dient zum Bewegen und Lenken sowie bei antriebslosen Geräten als Hebel für eine Hydraulikpumpe, die den Hubzylinder speist. Am Griff oder in der Nähe der Lenkachse befindet sich die Bedienmöglichkeit für das Hydraulikventil (Heben/Fahren/Absenken).
  • Schaltgriffe: Elektro-Hubwagen folgen durch weitere Schaltgriffe dem Bediener.

Sicherheitsvorschriften

ISO7010 W014 Symbol
ISO7010 W014 Symbol
  • UVV-Prüfung: In Deutschland ist eine jährliche UVV-Prüfung (nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften) bei einem Elektrohubwagen vorgeschrieben.
  • Nachweise: Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von elektrischen Hubwagen ist nicht erforderlich, wenn der Hubwagen durch einen mitgehenden Fahrer, auch Mitgänger genannt, gesteuert wird. Es ist in diesem Fall gemäß berufsgenossenschaftlicher Verordnung § 7 Abs. 2 BGV D27 eine Unterweisung des Fahrers in der Handhabung des Hubwagens ausreichend. Die Beauftragung des Fahrers muss in diesem Fall nicht schriftlich erfolgen.[1]


Operating Instructions battery change
Operating Instructions battery change

Unterweisung

  • Neue Mitarbeiter: Eine Unterweisung muss immer dann erfolgen, wenn ein Mitarbeiter neu in einen Arbeitsbereich kommt. Sie ist also auch für Lehrlinge, Praktikanten, Aushilfen oder Leasingpersonal vorgeschrieben. Die Unterweisung soll den Mitarbeiter auf mögliche Gefährdungen aufmerksam machen, ihm den korrekten Umgang mit dem Gerät und den zu transportierenden Lasten vermitteln und ihm notwendige Vorkehrungen für die eigene Sicherheit und die Sicherheit von anderen beibringen.
  • Delegation: Die Unterweisung darf der Arbeitgeber delegieren, in der Regel an den betrieblichen Vorgesetzten. Dieser kann ihn nach der erfolgten Unterweisung beobachten und ggf. korrigierend eingreifen.
  • Themen: Verkehrswege, Beschilderungen, Ladestationen oder andere relevante Unternehmensbereiche müssen im Rahmen der betrieblichen Unterweisung vermittelt werden.
  • Nachweis: Jede Unterweisung muss schriftlich dokumentiert und von dem Unterwiesenen unterschrieben werden.

Betriebsanweisungen


Verweise