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von Redaktion

1 Einleitung

Dokumententyp: Handbuch
Prozesseigner: Horst Schreiber
Geschäftsbereich: Alle
Freigabestatus:
Freigegeben von: Redaktion - 03.02.2023
Gültigkeit: 28.02.2023 - 29.02.2024 red
Hinweis:Inhalte orientieren sich an der Dokumentvorlage Notfallhandbuch (Hilfsmittel zum BSI-Standard 200-4). Weitere Infos: bsi.bund.de

Gültigkeit

Das Notfallhandbuch wird jährlich durch den Inhaltsverantwortlichen geprüft. Änderungen werden mit dem Management koordiniert und an alle Stakeholder kommuniziert.

Zielsetzung

Dieses Dokument umfasst die wichtigsten Aspekte der Notfallbewältigung und kann auch für die Krisenbewältigung genutzt werden.

Das Notfallhandbuch soll die Verantwortlichen der <Einrichtung> in die Lage versetzen, einen geordneten Notbetrieb durchzuführen und die Rückkehr zum Normalbetrieb zu ermöglichen. Alle Regelungen, die den Notbetrieb in den Organisationseinheiten betreffen, sind in den weiterführenden Dokumenten zur Geschäftsfortführung und zum Wiederanlauf geregelt.

Geltungsbereich

Die Vorgaben des Notfallhandbuchs umfassen alle Standorte, Organisationseinheiten und Geschäftsprozesse.

Definitionen

Störung

Eine Störung ist eine Situation, in der Prozesse oder Ressourcen nicht wie vorgesehen zur Verfügung stehen. Störungen werden in der Regel innerhalb des Normalbetriebs durch die Allgemeine Aufbauorganisation der Institution behoben. Hierzu wird auf vorhandene Prozesse zur Störungsbeseitigung oder des Incident-Managements zurückgegriffen.

Notfall

Notfälle sind Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, die mindestens einen zeitkritischen Geschäftsprozess betreffen, der nicht im Normalbetrieb innerhalb der maximal tolerierbaren Ausfallzeit wiederhergestellt werden kann. Im Gegensatz zu Störungen wird zur Bewältigung von Notfällen eine BAO benötigt. Im Gegensatz zur Krise liegen hier geeignete Pläne zur Bewältigung vor oder bestehende Pläne können adaptiert werden. Notfälle können auch eintreten, bevor das Schadensereignis zu einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebs führt. Es genügt die Gefahr, dass durch das Schadensereignis der Geschäftsbetrieb unterbrochen wird.

Krise

Als Krise wird ein Schadensereignis bezeichnet, das sich in massiver Weise negativ auf die Institution auswirkt und dessen Auswirkungen auf die Institution nicht im Normalbetrieb bewältigt werden können. Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise jedoch keine spezifischen Notfallpläne vor, vorhandene Notfallpläne können nicht oder nur bedingt adaptiert werden oder greifen schlicht nicht. Innerhalb der Institution wird die Krise durch eingeleitete Maßnahmen der BAO bewältigt.