Zuletzt bearbeitet vor einem Jahr
von Horst Schreiber

1 Einführung

(Die Seite wurde neu angelegt: „<bookshelf src="Book:Organisationshandbuch" /> ==Zielsetzung== Das Organisationshandbuch dient der Beschreibung der Aufbau-Organisation der Beispiel GmbH und d…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{ContentNav|homelink=Organisationshandbuch|hometext=4|pageNext=OHB:Organigramm{{!}}Organigramm}}
<bookshelf src="Book:Organisationshandbuch" />
<bookshelf src="Book:Organisationshandbuch" />
==Zielsetzung==
==Zielsetzung==
Zeile 8: Zeile 9:
==Überprüfung==
==Überprüfung==
Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des  Organisationshandbuches erfolgt bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich. Erforderliche Änderungen sind der Geschäftsführung mitzuteilen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.<br />
Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des  Organisationshandbuches erfolgt bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich. Erforderliche Änderungen sind der Geschäftsführung mitzuteilen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.<br />
{{ContentNav|homelink=Organisationshandbuch|hometext=4|pageNext=OHB:Organigramm{{!}}Organigramm}}

Aktuelle Version vom 2. Februar 2023, 17:14 Uhr

Zielsetzung

Das Organisationshandbuch dient der Beschreibung der Aufbau-Organisation der Beispiel GmbH und der Aufgaben der Stellen in den Organisationseinheiten (Bereiche, Fachgebiete).

Gültigkeitserklärung

Das Organisationshandbuch hat Gültigkeit in der jeweils neuesten Fassung. Ein neuer Revisionsstand des Handbuches tritt mit der Veröffentlichung im Unternehmenswiki in Kraft.

Veröffentlichung

Das Organisationshandbuch wird digital im Unternehmenswiki geführt bzw. bereitgestellt. Papiergebundene Ausgaben werden bei der Geschäftsführung vorgehalten.

Überprüfung

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des Organisationshandbuches erfolgt bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich. Erforderliche Änderungen sind der Geschäftsführung mitzuteilen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.