Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Aufbau-Organisation der Beispiel GmbH gliedert sich in drei Ebenen
- Geschäftsführung: Die Geschäftsführung besteht aus mehreren Geschäftsführern.
- Bereiche: Die Leiter der Bereiche sind Bereichsleiter.
- Fachgebiete: Die Leiter der Fachgebiete sind Fachgebietsleiter.
Durch das Qualitätsmanagement sind die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in den Rollendefinitionen dokumentiert.
Geschäftsführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Geschäftsführung hat grundsätzlich folgende Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung:
- Wahrnehmung der gesetzlichen Geschäftsführungsaufgaben entsprechend dem GmbH-Gesetz.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft.
- Fristgerechte Anmeldung einer Insolvenz.
- Die Sammlung von Informationen über alle relevanten und wirtschaftlichen Umstände.
- Abgabe der monatlichen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen.
- Sicherstellung und Überwachung der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung, sowie die Erstellung des Jahresabschlusses.
- Sicherstellung, dass die GmbH ihren Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern nachkommt. Hier vor allem:
- Einbehalten der Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung und Abführen an die Sozialversicherungsträger,
- Anmelden von Mitarbeitern bei der Berufsgenossenschaft.
Bereichsleiter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Bereichsleiter haben grundsätzlich folgende Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung:
- Organisation des eigenen Aufgabenbereiches und Sicherstellen der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung unter Beachtung aller rechtlichen und sonstigen normativen Belange sowie vertraglicher Rahmenbedingungen.
- Festlegen der Organisation der Fachgebiete des Bereiches in Abstimmung mit den Fachgebietsleitern.
- Festlegen der Kooperation innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches und Abstimmung zu anderen Linien sowie Kooperation zu Beauftragten/Sonderfunktionsträgern und ggf. Externen.
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Arbeitszeit der Mitarbeiter, bei Bedarf Anordnung von Überstunden unter Beachtung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben.
- Überwachung der Arbeit der unterstellten Mitarbeiter und der Einhaltung vorgegebener bzw. vereinbarter Termine und Kosten.
- Sicherstellung der Organisation und Durchführung der festgelegten Bereitschaftsdienste der Fachgebiete des Bereichs.
- Genehmigung von Urlaub, Freizeitausgleich der unterstellten Mitarbeiter und Veranlassung der Meldung von urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten.
- Genehmigung und Prüfung von Dienstreisen sowie deren Abrechnung im Rahmen der personellen Zuständigkeit.
- Bei der Erfüllung der Aufgaben sind die Mitarbeiter so zu führen, dass deren Qualifikation und Initiative dem Unternehmen optimal nutzbar wird.
Fachgebietsleiter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Fachgebietsleiter haben grundsätzlich folgende Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen:
- Organisation des Fachgebiets in Abstimmung mit dem Bereichsleiter, insbesondere
- Entscheiden über die Aufgabenverteilung innerhalb des Fachgebiets,
- Bestimmen der Arbeitsziele der unterstellten Mitarbeiter,
- Festlegen der Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen.
- Entscheiden über den Einsatz der unterstellten Mitarbeiter und festlegen der Arbeitsabläufe.
- Verantworten der ordnungsgemäßen Verwendung der Arbeitszeit der Mitarbeiter, bei Bedarf anordnen von Überstunden unter Beachtung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben und bestätigen der Angaben in den Abrechnungsformularen der Mitarbeiter.
- Organisieren und durchführen der festgelegten Bereitschaftsdienste des Fachgebiets.
- Überwachen der Arbeit der unterstellten Mitarbeiter und der Einhaltung vorgegebener bzw. vereinbarter Termine und Kosten.
- Aufstellen eines Urlaubsplans für das Fachgebiet, Genehmigen von Urlaub, Freizeitausgleich für das Fachgebiet und Veranlassen der Meldung von urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten.
- Genehmigen und prüfen von Dienstreisen sowie deren Abrechnung im Rahmen der personellen Zuständigkeit.
- Dokumentieren der Aufgaben der ihm unterstellten Mitarbeiter in Stellenbeschreibungen und regelmäßige Überprüfung dieser auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Unterbereiten von Vorschlägen an den zuständigen Bereichsleiter hinsichtlich
- der Personalplanung (Personalbedarf, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen),
- der Umsetzung oder Entlassung von Mitarbeitern,
- der Änderung der Bewertung von Stellen und Umgruppierungen von unterstellten Mitarbeitern sowie Gewährung von Prämien und Zulagen.
- Mitwirken bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern, Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung von Bewerbern, Einstellungsvorschläge an den Bereichsleiter.
- Vorschläge für den jährlichen Wirtschaftsplan sowie die Mittelfristplanung und Verantwortung für die Einhaltung der genehmigten Planansätze innerhalb des Fachgebiets.
- Verantworten der regelmäßigen und ausreichenden Durchführung von Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter des Fachgebiets.
- Überwachen der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes durch die ihm unterstellten Mitarbeiter in Form von Stichproben, die zu dokumentieren ist.