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von Horst Schreiber

4 Stabsarbeit

Für die Dauer der Stabsarbeit gelten folgende Grundsätze an die Protokollierung, Lagebilddarstellung und Stabsarbeit:

Grundsätze zur Protokollierung

Innerhalb der Notfall- und Krisenbewältigung müssen alle relevanten Informationen revisionssicher protokolliert werden. Hierfür ist die Rolle Protokollierung zuständig. Jedes Mitglied des Stabes hat das Recht, Eintragungen im Protokoll vornehmen zu lassen. Das Protokoll muss folgende Inhalte berück-sichtigten:

  • aktueller Protokollführer sowie etwaige Wechsel
  • An- und Abwesenheit der Personen im Stabsraum
  • relevante Ereignisse sowie ein- und ausgehende Meldungen mit Zeitstempel
  • Entscheidungen des Stabs sowie deren Begründung mit Zeitstempel
  • Arbeitsaufträge sowie deren Ausführung mit Zeitstempel

Die Protokollierung kann in elektronischer oder in Papierform erfolgen.

  • Grundsätze zur Lagebilddarstellung
  • Für die gesamte Dauer des Not- oder Krisenfalls muss das Lagebild dargestellt und regelmäßig aktu-alisiert werden. Dies kann mittels der Vorlagen zur Lagebilddarstellung erfolgen (siehe 10.2 Mitgel-tende Dokumente). Hierfür ist die Rolle Visualisierung zuständig. Das Lagebild muss folgende Inhalte berücksichtigen:
  • bekannte Fakten zum Ereignis
  • jegliche, bisher ergriffene Maßnahmen und deren Wirksamkeit
  • eingehende Meldungen
  • Übersichten zum Schadensereignis
  • Zeitstrahl
  • Übersicht aller Aufgaben mit Status und Priorisierung (Aufgabenmanagement)
  • Besetzung des Stabs (z. B. mit Schichtplan)

Grundsätze der Stabsarbeit

Nach Herstellung der Arbeitsfähigkeit beginnt der Stab mit der Stabsarbeit. Die Stabsarbeit soll dem in diesem Kapitel beschriebenen Führungszyklus nach der FOR-DEC Methode folgen.