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Der Arbeitgeber wiederum muss die Betroffenen darauf hinweisen, dass sie noch Resturlaub auf dem Konto stehen haben. Die noch freien Tage auszahlen lassen, geht nicht. Das widerspräche ja dem Erholungszweck. Auch hier nennt das Gesetz eine Ausnahme: wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Hier muss allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen auch stimmen. Darauf weisen Juristen ausdrücklich hin.</li></ul></li>
Der Arbeitgeber wiederum muss die Betroffenen darauf hinweisen, dass sie noch Resturlaub auf dem Konto stehen haben. Die noch freien Tage auszahlen lassen, geht nicht. Das widerspräche ja dem Erholungszweck. Auch hier nennt das Gesetz eine Ausnahme: wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Hier muss allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen auch stimmen. Darauf weisen Juristen ausdrücklich hin.</li></ul></li>
<li class="bs-treenodeitem bs-tree-level-0 expandable collapsed" data-bs-nodedata="q3"><div class="question"><span class="bi bi-chevron-down"></span>Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?</div><ul><li class="bs-treenodeitem bs-tree-level-1 collapsed expandable leaf" data-bs-nodedata="q3">Zu wünschen ist es keinem – doch auch im Urlaub kann man krank werden. Davon muss die Firma möglichst bald erfahren. Und man sollte sich die Krankheit von einem Arzt bestätigen lassen. Der Arbeitgeber kann anders als sonst ein Attest vom ersten Tag an einfordern. Für die Tage der Erkrankung gibt es wie sonst auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Urlaubstage, die man im Bett verbringen muss, stehen einem dann noch zu.</li></ul></li>
<li class="bs-treenodeitem bs-tree-level-0 expandable collapsed" data-bs-nodedata="q3"><div class="question"><span class="bs-icon"></span>Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?</div><ul><li class="bs-treenodeitem bs-tree-level-1 collapsed expandable leaf" data-bs-nodedata="q3">Zu wünschen ist es keinem – doch auch im Urlaub kann man krank werden. Davon muss die Firma möglichst bald erfahren. Und man sollte sich die Krankheit von einem Arzt bestätigen lassen. Der Arbeitgeber kann anders als sonst ein Attest vom ersten Tag an einfordern. Für die Tage der Erkrankung gibt es wie sonst auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Urlaubstage, die man im Bett verbringen muss, stehen einem dann noch zu.</li></ul></li>
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Version vom 23. November 2021, 13:29 Uhr

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Urlaub:[1]




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