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6 Wiederanlauf

Version vom 3. Februar 2023, 09:04 Uhr von Redaktion (Diskussion | Beiträge)
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Zeitpunkt

Der Wiederanlaufsplan (WAP) wird nur ausgeführt, wenn:

  • der Krisenstab den WAP aktiviert hat
  • die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den WAP gegeben sind

Die Durchführung des Wiederanlaufs wird für die folgenden Ausfallsarten gesondert geregelt.

Ausfall von Gebäuden

Zeitkritische Organisationseinheiten verlegen an designierte Ausweichsorte. Mitarbeiter nicht zeitkritischer Geschäftsprozesse werden nach Hause geschickt. Der Anlauf der Ausweichlokation sowie der Wiederanlauf des primären Standorts erfolgt über folgenden WAP:

BSI- Vorlage Wiederanlaufsplan

IT-Ausfall

Ziel bei komplexen IT-Ausfällen ist es, diese schnellstmöglich und mit dem geringsten Schaden für das Unternehmen zu beheben. Hierfür steht ein umfassender WAP zur Verfügung:

BSI- Vorlage Wiederanlaufsplan

Ausfall von Personal

Ein Wiederanlaufsplan liegt derzeit noch nicht vor und wird voraussichtlich bis Ende 2023 erstellt.