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Nach Überwindung des Schadenereignisses steuert der Krisenstab die Überführung des Unternehmens in den Normalbetrieb.<bookshelf src="Buch:Notfallhandbuch" /> | Nach Überwindung des Schadenereignisses steuert der Krisenstab die Überführung des Unternehmens in den Normalbetrieb. | ||
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Der Übergang in den Normalbetrieb erfolgt, wenn folgende Aussagen zutreffen: | |||
* Die Ursache des Schadensereignisses ist beseitigt, | |||
* der Schaden wurde eingedämmt, | |||
* eine Bewältigung des Schadensereignisses durch den Krisenstab ist nicht länger erforderlich. | |||
== Checkliste zur Rückführung in den Normalbetrieb == | |||
Folgende Punkte sollten zur Beurteilung der durch den Notbetrieb entstandenen Folgen berücksichtigt werden: | |||
* Wann wird derKrisenstab aufgelöst und in die normale Linienorganisation überführt? | |||
* Welche Arbeitsrückstände sind entstanden? | |||
* Wie werden die Mitarbeiter über den Fortschritt der Rückführung in den Normalbetrieb informiert? | |||
* An wen sollen die Organisationseinheiten in dieser Zeit ihre Fortschritte melden? | |||
Die Informationen sollten im Geschäftsfortführungsplan dokumentiert werden. | |||
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2023, 15:26 Uhr
Nach Überwindung des Schadenereignisses steuert der Krisenstab die Überführung des Unternehmens in den Normalbetrieb.
Übergang
Der Übergang in den Normalbetrieb erfolgt, wenn folgende Aussagen zutreffen:
- Die Ursache des Schadensereignisses ist beseitigt,
- der Schaden wurde eingedämmt,
- eine Bewältigung des Schadensereignisses durch den Krisenstab ist nicht länger erforderlich.
Checkliste zur Rückführung in den Normalbetrieb
Folgende Punkte sollten zur Beurteilung der durch den Notbetrieb entstandenen Folgen berücksichtigt werden:
- Wann wird derKrisenstab aufgelöst und in die normale Linienorganisation überführt?
- Welche Arbeitsrückstände sind entstanden?
- Wie werden die Mitarbeiter über den Fortschritt der Rückführung in den Normalbetrieb informiert?
- An wen sollen die Organisationseinheiten in dieser Zeit ihre Fortschritte melden?
Die Informationen sollten im Geschäftsfortführungsplan dokumentiert werden.