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Version vom 29. November 2021, 14:41 Uhr
Allgemeine Sofortmaßnahmen
In einem Not- oder Krisenfall muss der Grundsatz beachtet werden, dass der Schutz von Leib und Leben vor dem Schutz von Sachwerten und Gütern steht. Sind Personen akut gefährdet, muss der Grundsatz beachtet werden: Umgebung sichern, Ereignis melden, Personen versorgen.
Hierunter fallen etwa:
- Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe
- Sofortmaßnahmen zur Rettung und Bergung von Verletzten
- Sofortmaßnahmen bei Feuer
- Sofortmaßnahmen zur Räumung von Gebäuden und Betriebsstätten
Bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:
- Ruhe bewahren
- Eigenschutz geht vor
- Schutz von Leib und Leben hat oberste Priorität
- Durchsagen, insbesondere von Rettungskräften, muss Folge geleistet werden
- Vorgesetzte sind für die Sicherung ihrer Bereiche verantwortlich
Bei Gefahr für Leib und Leben müssen unmittelbar Rettungskräfte einbezogen werden. Rettungskräf-te können wie folgt erreicht werden:
- <Feuerwehr / Rettungsdienst>
- <Polizei>
- <Werkschutz>
- <weitere>
Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen
Zusätzlich zu den genannten Sofortmaßnahmen bestehen Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen, die den Ausfall zeitkritischer Geschäftsprozesse bzw. Ressourcen verhindern oder die Auswirkungen eines Schadensereignisses eindämmen.
Sofortmaßnahmen bei Gebäudeausfall: