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von Horst Schreiber

5 Geschäftsfortführung

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Für den Fall, dass  die Geschäftsführung  über einen kürzeren Zeitraum oder dauerhaft nicht handlungsfähig ist, sollten geeignete Vertrauenspersonen, die die Geschäfte weiterführen, benannt werden. Im Folgenden werden Kontaktpersonen für verschiedene Bereiche aufgeführt. Diese müssen kontaktiert werden, um genauere Regelungen zur Geschäftsfortführung zu erfahren.
Für den Fall, dass  die Geschäftsführung  über einen kürzeren Zeitraum oder dauerhaft nicht handlungsfähig ist, sollten geeignete Vertrauenspersonen, die die Geschäfte weiterführen, benannt werden. Im Folgenden werden Kontaktpersonen für verschiedene Bereiche aufgeführt. Diese müssen kontaktiert werden, um genauere Regelungen zur Geschäftsfortführung zu erfahren.



Aktuelle Version vom 2. Februar 2023, 15:49 Uhr

Für den Fall, dass die Geschäftsführung über einen kürzeren Zeitraum oder dauerhaft nicht handlungsfähig ist, sollten geeignete Vertrauenspersonen, die die Geschäfte weiterführen, benannt werden. Im Folgenden werden Kontaktpersonen für verschiedene Bereiche aufgeführt. Diese müssen kontaktiert werden, um genauere Regelungen zur Geschäftsfortführung zu erfahren.

Unmittelbare Verantwortlichkeiten

Verantwortlichkeit Kontakte
Beirat Es besteht ein Beirat.

Kontakt: Herr Maximilian Bauer

Krisenstab Zu berücksichtigende Personen bei der Einrichtung des Krisenstabs:

Leitung Finanzen, Leitung Produltentwicklung, alle Team-Leads

Externe Kommunikation Alle Kundenanfragen und andere externe Anfragen werden vom Kommunikationsmanager gelenkt.
Abwicklung der Zahlungsverhältnisse Wird übernommen von Frau Angela Brückenmeier. Diese hat Rücksprache mit dem Krisenstab zu halten.
Verantwortung für Produktion und Leistungsprozesse Verantwortung wird von den Team Leads der jeweiligen Abteilungen übernommen.

Vertrauliche Dokumente

Vertrauliche Information werden über die Firmenanwälte an den Krisenstab und den Beirat weitergegeben.

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