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==Allgemeine Sofortmaßnahmen==
==Zielsetzung==
In einem Not- oder Krisenfall muss der Grundsatz beachtet werden, dass der Schutz von Leib und Leben vor dem Schutz von Sachwerten und Gütern steht. Sind Personen akut gefährdet, muss der Grundsatz beachtet werden: Umgebung sichern, Ereignis melden, Personen versorgen.
Das Organisationshandbuch dient der Beschreibung der Aufbau-Organisation der Beispiel GmbH und der Aufgaben der Stellen in den Organisationseinheiten (Bereiche, Fachgebiete).
==Gültigkeitserklärung==
Das  Organisationshandbuch hat Gültigkeit in der jeweils neuesten Fassung. Ein neuer Revisionsstand des Handbuches tritt mit der Veröffentlichung im Unternehmenswiki in Kraft.
==Veröffentlichung==
Das  Organisationshandbuch wird digital im Unternehmenswiki geführt bzw. bereitgestellt. Papiergebundene Ausgaben werden bei der Geschäftsführung vorgehalten.
==Überprüfung==
Eine Überprüfung und ggf. Anpassung des  Organisationshandbuches erfolgt bei Bedarf, mindestens jedoch jährlich. Erforderliche Änderungen sind der Geschäftsführung mitzuteilen. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.<br />


Hierunter fallen etwa:


*Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe
*Sofortmaßnahmen zur Rettung und Bergung von Verletzten
*Sofortmaßnahmen bei Feuer
*Sofortmaßnahmen zur Räumung von Gebäuden und Betriebsstätten


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Bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:
 
*Ruhe bewahren
*Eigenschutz geht vor
*Schutz von Leib und Leben hat oberste Priorität
*Durchsagen, insbesondere von Rettungskräften, muss Folge geleistet werden
*Vorgesetzte sind für die Sicherung ihrer Bereiche verantwortlich
 
Bei Gefahr für Leib und Leben müssen unmittelbar Rettungskräfte einbezogen werden. Rettungskräfte können wie folgt erreicht werden:
 
*<span class="col-turquoise"><Feuerwehr / Rettungsdienst></span>
*<span class="col-turquoise"><Polizei></span>
*<span class="col-turquoise"><Werkschutz></span>
*<span class="col-turquoise"><weitere></span>
 
==Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen==
Zusätzlich zu den genannten Sofortmaßnahmen bestehen Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen, die den Ausfall zeitkritischer Geschäftsprozesse bzw. Ressourcen verhindern oder die Auswirkungen eines Schadensereignisses eindämmen.<span><br /></span>
 
__INHALTSVERZEICHNIS_ERZWINGEN__

Aktuelle Version vom 3. Februar 2023, 09:36 Uhr

Allgemeine Sofortmaßnahmen

In einem Not- oder Krisenfall muss der Grundsatz beachtet werden, dass der Schutz von Leib und Leben vor dem Schutz von Sachwerten und Gütern steht. Sind Personen akut gefährdet, muss der Grundsatz beachtet werden: Umgebung sichern, Ereignis melden, Personen versorgen.

Hierunter fallen etwa:

  • Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe
  • Sofortmaßnahmen zur Rettung und Bergung von Verletzten
  • Sofortmaßnahmen bei Feuer
  • Sofortmaßnahmen zur Räumung von Gebäuden und Betriebsstätten

Bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen müssen folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Ruhe bewahren
  • Eigenschutz geht vor
  • Schutz von Leib und Leben hat oberste Priorität
  • Durchsagen, insbesondere von Rettungskräften, muss Folge geleistet werden
  • Vorgesetzte sind für die Sicherung ihrer Bereiche verantwortlich

Bei Gefahr für Leib und Leben müssen unmittelbar Rettungskräfte einbezogen werden. Rettungskräfte können wie folgt erreicht werden:

  • <Feuerwehr / Rettungsdienst>
  • <Polizei>
  • <Werkschutz>
  • <weitere>

Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen

Zusätzlich zu den genannten Sofortmaßnahmen bestehen Szenario-spezifische Sofortmaßnahmen, die den Ausfall zeitkritischer Geschäftsprozesse bzw. Ressourcen verhindern oder die Auswirkungen eines Schadensereignisses eindämmen.


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